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26.04.2007 - Infotag Bewerbermanagement AGG und Co |
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Die Erfassung und Auswertung von Bewerberdaten ist eine mühsame und zeitaufwändige Angelegenheit, die der Gesetzgeber zusätzlich durch das "AGG-Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz" verschärft. Nur wer sein Verhalten lückenlos dokumentiert, hat im Falle eines Diskriminierungsvorwurfs die Chance zur Gegenwehr, denn leider besteht eine Beweislastumkehr, sodass das Unternehmen in der Beweispflicht ist und nicht der Bewerber. Inzwischen sind Schadensersatzklagen mit Summen im fünfstelligen Bereich durchaus keine Seltenheit mehr.
Wir haben dieses Thema aufgegriffen und zeigen Ihnen im Rahmen unseres kostenlosen Infotages, welchen arbeitsrechtlichen Hintergrund und welche Folgen das AGG hat. Ferner präsentieren wir Ihnen eine Lösung (siehe Anlage), die Ihnen nicht nur unter dem rechtlichen Aspekt die gewünschte Sicherheit gibt, sondern vor allem eine Arbeitserleichterung im Tagesgeschäft bietet.
Wir würden uns freuen, Sie am 26. April 2007 zu unserem Infotag begrüßen zu dürfen.
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