Elektronische Rechnungen ohne Digitale Signatur wirksam.           Die qualifizierte elektronische Signatur (auch digitale Signatur) wurde/wird vielfach als fragwürdiges und umständliches Verfahren betrachtet, um die Echtheit der Rechnungsherkunft nachzuweisen. Dank einer Gesetzesänderung ist das Ende der Pflicht zur digitalen Signatur rückwirkend zum 01. Juli 2011 endgültig beschlossen worden. Bedeutet: Unternehmen können PDF Rechnungen elektronisch verschicken ohne dabei komplizierte Digitale Signatur Technologien einsetzen zu müssen.

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In diesem Zusammenhang müssen Unternehmen ihre Eingangsrechnungen nun deutlich häufiger per E-Mail entgegen nehmen. Auch hier gilt aber die gesetzliche Pflicht der Archivierung steuerrelevanter Unterlagen.

Weit verbreiteter Irrglaube: Mit dem Ausdrucken und Abheften der Belege ist diese Pflicht erfüllt. 

E-Mails müssen so archiviert werden wie sie das Unternehmen erreichen. Und das über 10 Jahre oder länger und revisionssicher. Da reicht das E-Mail Kommunikationssystem nicht aus. Grund zur Panik? Nein, JOBRI etabliert seit Jahren die REDDOXX E-Mail Management Lösung um genau dieser Problematik entgegen zu wirken. Mehrwerte für die Suche, die Sicherheit und die Arbeitsweise inklusive.

Wie das funktioniert zeigen wir Ihnen gerne. Zum Beispiel im Rahmen unserer regelmäßigen kostenlosen Informationsveranstaltungen. Gemeinsam mit dem Hersteller sehen Sie live die REDDOXX Umgebung, die Ihnen höchstinteressante Denkanstöße für den Umgang mir Ihren E-Mails bietet.

Fragen? Weitere Infos? E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

WICHTIGER HINWEIS: §§ Der Gesetzgeber verpflichtet dazu E-Mails mit denen geschäfts- und steuerrelevante Informationen versandt und empfangen(!) werden, aufzubewahren. Den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) entsprechend müssen bilanzrelevante E-Mails 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung hat originär, unveränderbar und jederzeit auffindbar zu erfolgen. Darüber hinaus hat der Steuerpflichtige der Finanzbehörde einen Datenzugriff auf die geschäftsrelevanten Daten einzuräumen. Die Geschäftsführung haftet persönlich für die Sicherheit der betriebswichtigen Daten und Systeme.


 

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